Satzung
Hier unsere Satzung aus dem Jahr 1995 (Hält sich keiner dran, aber es gibt sie....)
Änderungen:
- ab 01.11.2011: Startgeld 15 €, Strafen 1 €
- ab 01.01.2014: Startgeld 25 €
- ab 01.09.2014: Startgeld 15 €
- ab 01.01.2014: Startgeld 20 €
Satzung
(Mit Änderungen ab 01.01.2011)
- 1. Vor jedem Kegeln werden die Spiele besprochen, die an diesem Abend durchgeführt werden.
- 2. Das Startgeld pro Spieler beträgt 20,-- DM 10 ,--€. s.o.
- 3. Hat ein Vereinsmitglied seine Turnschuhe vergessen, so zahlt er eine Strafe von 10,- DM.
- 4. Hat ein Vereinsmitglied seinen Clubkegel vergessen, so zahlt er eine Strafe von 5,-DM.
- 5. Hat der amtierende Kegelkönig die Königskette oder seinen Clubkegel vergessen, so hat er 10,-- DM zu zahlen.
- 6. Raucht ein Spieler auf der Bahn, so muß er 5,-- DM zahlen.
- 7. Flucht ein Spieler auf der Bahn, so muß l,-- DM zahlen.
- 8. Wirft ein Spieler in die Kalle, ein Bild (Stina, Kackstuhl) oder bekommt er eine Kugel gebracht, so muß er 0,30 DM zahlen (ab 2011: 0,50 €).
- 9. Berührt ein Spieler beim Kegeln das Seil, so daß die Klingel zu hören ist, bezahlt er 0,50 DM (ab 2011: 0,50 €).
- 10. Nach einer Spielrunde gelten die ersten 5 als Gewinner. Alle anderen zahlen l,- DM(ab 2011: 1,00 €) .
- 11. Wirft ein Spieler "Alle Neune" oder einen "Naturkranz", so muß er eine "Runde" geben. Alle anderen Mitspieler zahlen l,- DM.
Merten, den 21.01.1995
KEGELCLUB "DE AHLE" 1995 MERTEN